- Akzeptkredit
- Diskontkredit, Wechselkredit. 1. Begriff: Kredit, den eine Bank gewährt, indem sie innerhalb einer festgelegten Kreditgrenze (⇡ Wechselobligo) vom Kreditnehmer ausgestellte ⇡ Wechsel akzeptiert (⇡ Bankakzept). Durch die Akzeptierung stellt die Bank die eigene Kreditwürdigkeit (Bonität) zur Verfügung (⇡ Kreditleihe).- 2. Die Verwendung des A. durch den Kreditnehmer erfolgt (1) im Weg der Diskontierung, i.d.R. durch die Akzeptbank oder durch eine andere Bank, womit eine zusätzliche Barkreditgewährung (Diskontkredit) verbunden ist; (2) seltener durch direkte Schuldtilgung, indem der Wechsel dem Gläubiger weitergegeben (indossiert) wird.- 3. A. im Bankbetrieb: Der A. schließt für die Bank in sich ein: (1) Aktivgeschäft: Der Kunde erscheint als Schuldner unter den Debitoren; (2) Passivgeschäft: Sobald das Akzept in Umlauf gelangt, haftet die Bank wechselmäßig als Hauptschuldner. Der Akzeptbetrag ist auf der Passivseite der Bilanz unter eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf einzusetzen.- 4. Bedeutung des A.: Die Vorteile für den Kreditnehmer ergeben sich aus den im Vergleich zum Kontokorrentkredit niedrigeren Kosten (Akzeptprovision; bei anschließender Diskontierung zusätzlich Diskont). Außerdem braucht der Kreditnehmer i.Allg. keine Sicherheiten zu stellen.- Für das akzeptierende Kreditinstitut ist das ⇡ Kreditrisiko gering, sofern die Bonität eines Akzeptkreditnehmers relativ hoch ist.- 5. Sonderformen des A.: (1) Beim reinen Handelsgeschäft im eigentlichen Sinn akzeptiert die Bank einen Wechsel (Laufzeit meist 90 Tage) des Käufers zu Gunsten des Verkäufers; (2) Valutaakzepte (Akzepte einer ausländischen Bank in fremder Währung) dienen beim ⇡ Remboursgeschäft zur Finanzierung des Außenhandels.
Lexikon der Economics. 2013.