Akzeptkredit

Akzeptkredit
Diskontkredit, Wechselkredit. 1. Begriff: Kredit, den eine Bank gewährt, indem sie innerhalb einer festgelegten Kreditgrenze ( Wechselobligo) vom Kreditnehmer ausgestellte  Wechsel akzeptiert ( Bankakzept). Durch die Akzeptierung stellt die Bank die eigene Kreditwürdigkeit (Bonität) zur Verfügung ( Kreditleihe).
- 2. Die Verwendung des A. durch den Kreditnehmer erfolgt (1) im Weg der Diskontierung, i.d.R. durch die Akzeptbank oder durch eine andere Bank, womit eine zusätzliche Barkreditgewährung (Diskontkredit) verbunden ist; (2) seltener durch direkte Schuldtilgung, indem der Wechsel dem Gläubiger weitergegeben (indossiert) wird.
- 3. A. im Bankbetrieb: Der A. schließt für die Bank in sich ein: (1) Aktivgeschäft: Der Kunde erscheint als Schuldner unter den Debitoren; (2) Passivgeschäft: Sobald das Akzept in Umlauf gelangt, haftet die Bank wechselmäßig als Hauptschuldner. Der Akzeptbetrag ist auf der Passivseite der Bilanz unter eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf einzusetzen.
- 4. Bedeutung des A.: Die Vorteile für den Kreditnehmer ergeben sich aus den im Vergleich zum Kontokorrentkredit niedrigeren Kosten (Akzeptprovision; bei anschließender Diskontierung zusätzlich Diskont). Außerdem braucht der Kreditnehmer i.Allg. keine Sicherheiten zu stellen.
- Für das akzeptierende Kreditinstitut ist das  Kreditrisiko gering, sofern die Bonität eines Akzeptkreditnehmers relativ hoch ist.
- 5. Sonderformen des A.: (1) Beim reinen Handelsgeschäft im eigentlichen Sinn akzeptiert die Bank einen Wechsel (Laufzeit meist 90 Tage) des Käufers zu Gunsten des Verkäufers; (2) Valutaakzepte (Akzepte einer ausländischen Bank in fremder Währung) dienen beim  Remboursgeschäft zur Finanzierung des Außenhandels.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Akzeptkredit — Ak|zept|kre|dit der; [e]s, e: Einräumung eines Bankkredits durch Bankakzept …   Das große Fremdwörterbuch

  • Wechselkredit — ⇡ Akzeptkredit …   Lexikon der Economics

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